Allgemeine Geschäftsbedingung

Gastaufnahmebedingungen:

Mesnerhof Familie Pölt, Ambacherstr. 24,  82541 Holzhausen


1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
 
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.
 
1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
 
1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Gast bekommt, soweit es zeitlich möglich ist, eine schriftliche Buchungsbestätigung per Post, Fax, Email.
 
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
 
2. Zahlung
 
2.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bis spätestens eine Woche vor Anreise auf unser Konto oder bei Anreise in bar an uns zu bezahlen.
 
2.2. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen. Diese können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem Gast vereinbart ist, bis zu 30% des Gesamtpreises anfordern.
 
2.3. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 3 diese Bedingungen belasten.
 
2.4. Zahlungen in Fremdwährungen, nachträgliche Überweisung und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Bezahlt werden kann rechtzeitig vor der Anreise per Überweisung oder während, spätestens am Vortag der Abreise, in bar.
 
2.5. Kreditkarten/ EC-Kartenzahlung und nachträgliche Überweisung ist nicht möglich.
 
3. Rücktritt und Nichtanreise
 
3.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
 
3.2. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
 
3.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
 
3.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
 
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
 
3.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
 
3.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
 
3.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
 
4. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand ist Wolfratshausen.